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VereinsRegeln

  1. Unser Baggersee wurde zum Windsurfen und Segeln angepachtet und soll vorrangig diesem Zweck entsprechend genutzt werden. Andere Nutzungen sind diesem Zweck untergeordnet.

  2. Die Haftung erfolgt im Rahmen der Richtlinien des Landessportbundes und der Sporthilfe des Fußball- und Leichtathletikverbandes Nordrhein-Westfalen.

  3. Um die Angler nicht zu stören, ist rechtzeitig ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
    Bei Unstimmigkeiten sollten die SSC-Mitglieder den Vorstand um Vermittlung bitten.

  4. Fahrzeuge sollen auf dem ausgewiesenen Parkplatz abgestellt werden. Im Bereich der Heckendurchgänge ist ein Durchgang freizuhalten.

  5. Das Tor an der Einfahrt muss nach dem Betreten des Platzes sofort wieder geschlossen werden.

  6. Befreundete Einzelpersonen dürfen zur Information einmal mitgebracht werden.

  7. Das Übernachten in Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen ist nicht gestattet.

  8. In einem großen Sportverein dürfte es selbstverständlich sein, dass jedes Mitglied sich für die Sauberkeit des Geländes verantwortlich fühlt. Abfall sollte mit nach Hause genommen werden. Hierzu gehören auch Zigarettenkippen.
    Bei Regatten oder Festen sollte Geschirr mitgebracht werden, um Müll zu vermeiden.

  9. Die Paddelbretter, Stühle und Sonnenschirme sind nach Gebrauch zurückzubringen. Die Tür des Vereinsheimes muss abgeschlossen werden. Gleiches gilt für die anderen Türen.

  10. Vor wassersportlichen Aktivitäten sollte auf Sonnenschutzöl verzichtet werden, weil dadurch das Leben der Fische gefährdet wird.

  11. Bei der Fahrt über die Vennstraße sollte bei der Zufahrt von der Brandstraße aus sehr langsam gefahren werden, da hier erfahrungsgemäß häufig Kinder aus den Grundstückszufahrten auf die Straße laufen.

  12. Hunde sind auf dem Vereinsgelände anzuleinen.
    Hunde dürfen während der Saison nur an der Slipanlage angeleint ins Wasser.
    Zwischen dem Volleyballfeld und dem Vereinshaus ist der Aufenthalt von Hunden nicht erlaubt.
    Jeder Hundebesitzer ist dazu aufgefordert, durch seinen Hund andere Gäste nicht zu belästigen. Hundekot ist sofort durch den Besitzer zu entfernen

  13. Jedes Vereinsmitglied (bei Familien eine Person) ist verpflichtet bei Arbeitseinsätzen mitzuarbeiten. Für nicht geleistete Arbeit wird ein Sonderbeitrag von 20,– € pro Jahr im Herbst eingezogen.
    Die Arbeitseinsätze werden auf den Internetseiten des Vereins unter www.ssc-mastholte.de veröffentlicht.